Das Vergabebeschleunigungsgesetz 2026 wird die Praxis spürbar verändern – insbesondere im Unterschwellenbereich, in dem viele unserer bundesweiten Projekte angesiedelt sind. Dr. Ulrich Hermanns hat direkt zu Beginn des neuen (Vergabe-)Jahres am Webinar „Vergabebeschleunigungsgesetz 2026 – Änderungen verstehen, Chancen nutzen“ teilgenommen.
Nordrhein-Westfalen geht diesen Weg besonders entschieden, mit dem § 75a GO NRW entstand ein neuer Paragraph in der Gemeindeordnung NRWs, der zum 1. Januar 2026 das kommunale Vergaberecht grundlegend ändert. Er hebt die verpflichtende Anwendung der UVgO/VOB/A im Unterschwellenbereich auf und gibt den Kommunen mehr Freiheit, eigene Regeln durch eine Satzung festzulegen.
Vergabefragen gehören von Beginn an zu unseren Planungen. Neu ist vor allem der Rahmen: höhere Wertgrenzen, vereinfachte Verfahren und erweiterte Spielräume verändern die bisherigen Routinen und eröffnen zusätzliche Möglichkeiten.
Für unser Büro, das seit vielen Jahren die Vergaben der komplexen Projekte strukturiert begleitet, bestätigt sich damit ein bewährter Ansatz: Inhalte, Gestaltung, Zeitpläne und Vergabestrategien lassen sich nur gemeinsam sinnvoll entwickeln. Für Auftraggeber bedeutet das Planungssicherheit, belastbare Entscheidungen und schlanke Verfahren – und damit mehr Freiraum für das, worum es am Ende geht: überzeugende Projekte und eine verlässliche Zusammenarbeit.